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AutorenbildMarko Thomas Scholz

Das Rechtsgutachten von Beate Bahner zur »Strafbarkeit der Corona-Impfung nach § 95 AMG« liegt vor

Aktualisiert: 23. Jan. 2022

Der mRNA-Impfstoff »Comirnaty« von BioNTech enthält mit »ALC-0315« und »ALC-0159« zwei Bestandteile, die weder im deutschen noch im europäischen Arzneibuch enthalten sind.

 

Der vollständige Titel des hier auf unserem Blog verlinkten Dokuments lautet: »Rechtsgutachten zur Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer/Biontech«. Autorin ist die mit eigener Kanzlei in Heidelberg ansässige Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner. In Fachkreisen gilt Bahner als hochkompetent und berufserfahren. Seit Beginn der sog. Corona-Krise stellt Beate Bahner regelmäßig und unermüdlich ihre umfassenden Rechtskenntnisse einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Einen Besuch auf der Homepage ihrer Kanzlei (hier) können wir jedem Betroffenen bzw. Interessierten empfehlen. In ihrem unten verlinkten Rechtsgutachten vom 27. Dezember 2021 unterzieht Beate Bahner die Tatsache, dass der Impfstoff Comirnaty von BioNTech zwei Bestandteile enthält, welche weder im deutschen noch im europäischen Arzneibuch enthalten sind, einer umfassenden juristischen Analyse. Sie kommt zu dem Ergebnis, eine Impfung mit Comirnaty verletze geltendes Recht, sei also rechtswidrig und eine Straftat. Gleiches gilt ihrer Rechtsauffassung nach für den Impfstoff »Spikevax« des Herstellers Moderna.

 
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