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AutorenbildMarko Thomas Scholz

Die menschlichen Gene im »Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin« des Europarates

Die Diskriminierung von Menschen wegen ihres genetischen Erbes unterwarf der Europarat bereits 1997 einem Generalverbot, doch Deutschland hat das Abkommen nie unterzeichnet.

 

Artikel 11 des Übereinkommens des Europarats zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin vom 4. Juni 1997, in Kraft getreten am 1. Dezember 1999, lautet wörtlich: »Jede Form von Diskriminierung einer Person wegen ihres genetischen Erbes ist verboten.« Eine deutsche Übersetzung jenes Übereinkommens steht unmittelbar nachfolgend zum Download bereit; die amtliche englische Fassung finden Sie hier und die amtliche französische Fassung hier.



So weit, so gut. Es gibt jedoch ein Problem. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses wichtige Übereinkommen bis heute weder unterzeichnet noch ratifiziert. In Kraft getreten ist es hierzulande deshalb bis heute nicht. Ein veritabler Skandal sollte man meinen. Und das ist es auch. Dennoch berichtet keines der großen Pressehäuser und auch kein medialer Mainstream-Sender darüber; nicht einmal zwei Jahre nach Corona und all jenen damit verbundenen, weitreichenden Eingriffen des Staates in grundgesetzlich verbriefte Menschenrechte. Dass die Menschen in Deutschland, insbesondere jene, die sich nicht freiwillig gegen Corona haben impfen lassen, diskriminiert worden sind, nur weil deren Immunsystem bislang keine Immunantwort hat entwickeln können, sondern eine solche erst noch entwickeln musste, dieses Faktum wurde totgeschwiegen. Es wurde ebenso totgeschwiegen wie die Tatsache, dass es ein Übereinkommen des Europarats gibt, welches solche Diskriminierungen eindeutig verbietet. Folglich hat die Öffentlichkeit auch nie erfahren, dass die Bundesrepublik Deutschland diesen wichtigen formalen Akt, der die Nichtdiskriminierung von Menschen in ein amtliches Fundament gegossen hätte, nie verwirklicht hat. Gerade einmal 29 von insgesamt 46 Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, ratifiziert und damit in Kraft treten lassen. Das entspricht einer Quote von 63%. Die übrigen 37% sind dem Abkommen nie beigetreten. Eine vollständige Liste der jeweiligen Länder finden Sie hier. Im erläuternden Bericht zum Übereinkommen, den wir ebenfalls hier auf unserem Blog der Öffentlichkeit zugänglich machen (siehe unten), heißt es wörtlich: »Der rasche Fortschritt bei der Kartierung des menschlichen Genoms und die damit einhergehende Entwicklung von Gentests können bei der Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten große Fortschritte mit sich bringen. Gentests lösen aber auch erhebliche Befürchtungen aus. Am verbreitetsten ist wohl die Sorge, daß Gentests, mit denen eine genetische Krankheit, eine entsprechende Prädisposition oder Anfälligkeit für genetische Krankheiten festgestellt werden kann, als Mittel der Selektion und Diskriminierung verwendet werden. Artikel 11 legt den wesentlichen Grundsatz fest, daß jede Form von Diskriminierung einer Person aufgrund ihres genetischen Erbes verboten ist.« Laden Sie sich beide Dokumente herunter, lesen Sie sie aufmerksam durch, schicken Sie ihrem oder ihrer Abgeordneten im Deutschen Bundestag eine Mail und stellen Sie ihm oder ihr die Frage, wie es sein kann, dass Deutschland dieses Übereinkommen nie unterzeichnet hat.

 



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