Ist das noch Meinungsäußerungs- und Meinungsverbreitungsfreiheit? Gelten hier noch Kunstfreiheit und Zensurverbot? Oder ist das bereits eine strafbare Politikerbeleidigung?
Art. 5 (1) Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...].« Und Satz 3 derselben Norm besagt: »Eine Zensur findet nicht statt.« Die Kunstfreiheit garantiert das Grundgesetz in Abs. 3 Satz 1 dieses Artikels. Hierbei handelt es sich um elementare Rechte, die jedem Bürger in einem demokratischen Rechtsstaat uneingeschränkt zustehen müssen. Das heißt, sowohl die Exekutivgewalt wie auch die Legislativgewalt eines Staates, müssen Angst vor den Folgen haben, wenn sie diese Rechte einschränken oder anderweitig verletzen. Und es ist die Judikative, also die rechtsprechende Gewalt, die dann die Bürger vor dem Staat zu beschützen hat und nicht den Staat vor den Bürgern.
Nun steht es um Deutschland nicht gut momentan. Gar nicht gut. Genau genommen ist es eine Katastrophe, was in Deutschland gerade passiert. Hierzulande werden mittlerweile sogar Richter vor Gericht gestellt, weil sie ihren Job gemacht und die Bürger vor dem Staat beschützt haben. Im Falle des Weimarer Richters am Familiengericht, Christian Dettmar, lautete das Urteil letztlich auf zwei Jahre Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, sowie die damit gesetzlich einhergehende sofortige Entlassung aus dem Richteramt. Außerdem erstatten in Deutschland Politiker persönlich Strafanzeige gegen Einzelpersonen in der Bevölkerung und stellen Strafantrag, weil sich die Politiker durch Memes beleidigt fühlen, die das Volk in den sozialen Medien eifrig geteilt hat und deren Inhalte vermeintlich die Straftatbestände des neuen § 188 StGB erfüllen.
Erst vor kurzem hat Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (B90/Die Grünen) einen Mann im fränkischen Burgpreppach angezeigt (und Strafantrag gestellt), weil dieser ein Meme mit dem Konterfei des Vizekanzlers, darunter der Schriftzug: »Schwachkopf Professional«, teilte und verbreitete. Ich selbst als Herausgeber dieses Blogs habe es mir nicht nehmen lassen, diese Steilvorlage zu nutzen und Robert Habeck im Nachgang dieser Kindergarten-Posse einen offenen Brief zu schreiben (siehe hier) in welchem ich ihn frage, ob er denn wisse, was ein »Idiot« sei. Außerdem teile ich ihm in diesem Brief höflich mit, dass ich ihn öffentlich weder »Idiot« noch »Schwachkopf« nennen werde. Meiner persönlichen Rechtsauffassung nach ist der Inhalt meines offenen Briefes uneingeschränkt von der Meinungsäußerungs- und der Meinungsverbreitungsfreiheit gedeckt.
Der Zweck des jetzigen Blog-Beitrages hier mit dem wunderschönen Titel »Ich bin ein grüner Klimakasper!« geht in dieselbe Richtung und dient dazu herauszufinden, wo die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit, der Meinungsverbreitungsfreiheit, der Kunstfreiheit und des Zensurverbots verlaufen. Meiner Rechtsauffassung nach erfüllt das oben abgebildete, für jedermann kostenlos zum Download zur Verfügung stehende Meme keinen einzigen Straftatbestand des § 188 StGB. Mal schauen, ob dem tatsächlich so ist.
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