Ist das noch Meinungsäußerungs- und Meinungsverbreitungsfreiheit? Gelten hier noch Kunstfreiheit und Zensurverbot? Oder ist das bereits eine strafbare Politikerbeleidigung?
Dieser Blog-Beitrag ist die Fortsetzung meiner Kampagne mit dem wunderschönen Titel »Ich bin ein grüner Klimakasper!« (hier geht's zu Teil I). Teil II geht in dieselbe Richtung wie Teil I und dient dazu herauszufinden, wo die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit, der Meinungsverbreitungsfreiheit, der Kunstfreiheit und des Zensurverbots verlaufen. Meiner Rechtsauffassung nach erfüllt das oben abgebildete, für jedermann kostenlos zum Download zur Verfügung stehende Meme keinen einzigen Straftatbestand des § 188 StGB. Mal schauen, ob dem tatsächlich so ist.
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