Ist das noch Meinungsäußerungs- und Meinungsverbreitungsfreiheit? Gelten hier noch Kunstfreiheit und Zensurverbot? Oder ist dieses Video bereits strafbar gemäß § 86a StGB?
Dieser Blog-Beitrag ist die Fortsetzung meiner Kampagne mit dem wunderschönen Titel »Ich bin ein grüner Klimakasper!« (siehe hier und hier). Der Kampagnentitel hat sich geändert, er heißt nunmehr »Olaf Scholz hat mitnichten ALLES FÜR DEUTSCHLAND getan!«. Die Kampagne dient auch diesmal dazu, herauszufinden, wo die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit, der Meinungsverbreitungsfreiheit, der Kunstfreiheit und des Zensurverbots verlaufen. Meiner Rechtsauffassung nach erfüllt das oben für jedermann kostenlos zum Download zur Verfügung stehende Video keinen einzigen Straftatbestand des § 86a StGB. Mal schauen, ob dem tatsächlich so ist.
Comments