top of page
AutorenbildMarko Thomas Scholz

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern, BT-Abgeordneten und Mitgliedern der BReg

Im Januar 2019 veröffentlichte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags das Dokument mit dem Aktenzeichen WD 7 - 3000 - 017/19. Niemand steht über dem Gesetz.

 

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat die Aufgabe Fragen zu beantworten, die sich die Parlamentarier stellen, stellen müssen, um ihren Job machen zu können. Bereits im Januar 2019, also ein gutes Jahr vor Corona, beschäftigte sich der Dienst mit der Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Amtsträgern, Bundestagsabgeordneten und Mitgliedern der Bundesregierung. Das Ergebnis dieser rechtlichen Recherche ist nicht sonderlich bahnbrechend. Es lautet zusammengefasst: Niemand steht über dem Gesetz. Gleichwohl tut es gut, insbesondere in diesen Tagen, von einer so wichtigen Beratungsstelle zu hören, dass auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages und auch Mitglieder der Bundesregierung rechtlich verfolgt und vor Gericht angeklagt werden können, wenn sie sich strafbar gemacht haben. Auf nur sechs Seiten DIN-A4 stellt der Dienst unmissverständlich klar, dass bei dem genannten Personenkreis insbesondere Straftaten wie Bestechung, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Falschbeurkundung, Strafvereitelung im Amt usw. zur rechtlichen Verfolgung infrage kommen.

 


Comments


bottom of page